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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 2 AS 733/13   

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https://dejure.org/2015,47819
LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 2 AS 733/13 (https://dejure.org/2015,47819)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 2 AS 733/13 (https://dejure.org/2015,47819)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 2 AS 733/13 (https://dejure.org/2015,47819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen; Notwendigkeit einer endgültigen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Leistungsbewilligung; endgültige Festsetzung; vorläufige Leistungsbewilligung; Erstattung; endgültige Entscheidung; Umdeutung; Auslegung; Änderungsbescheid; Verfügungssatz; Begründung eines Verwaltungsakts; Bindungswirkung; Zwischenregelung; von Amts wegen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen; Notwendigkeit einer endgültigen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 2 AS 733/13
    Vielmehr richtet sich die Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach der Rechtsprechung des BSG in den Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung bereits die Voraussetzungen für eine endgültige Bewilligungsentscheidung gegeben waren, nur nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II iVm § 328 SGB III in der Fassung des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926, vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R - Rnr. 17).

    Zur Beseitigung der Unklarheit über die Höhe der endgültig zustehenden Leistungen muss - zumindest in den Fällen des § 328 Abs. 3 SGB III - von Amts wegen eine das Verwaltungsverfahren abschließende Entscheidung ergehen (BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R - Rnr. 21f. mit weiteren Nachweisen).

    Der Schutzzweck einer endgültigen Bewilligungsentscheidung über den Leistungsanspruch im Hinblick auf den Vertrauensschutz nach §§ 45, 48 SGB X erfordert es, eine eindeutig abschließende Regelung über die zustehenden Leistungen zu treffen (BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R - Rnr. 23f.).

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 8. Mai 2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18. August 2008 oder dem Änderungsbescheid vom 10. Mai 2007 eine abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch entnommen werden könnte (BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R - Rnr. 30).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 2 AS 733/13
    Nach der Entscheidung des BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R - sei es unschädlich, wenn nicht zwischen einzelnen Monaten differenziert werde.

    Auch aus der Begründung des Bescheides, die nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Auslegung des Verfügungssatzes herangezogen werden kann (vgl. Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R mit weiteren Nachweisen) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, dass der Beklagte nur einen Teil der geregelten Leistungen vorläufig erbringen wollte.

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 2 AS 733/13
    Liegen die Voraussetzungen für eine weiterhin nur vorläufige Leistungsbewilligung demgegenüber nicht mehr vor, dann muss über den Anspruch endgültig entschieden werden (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 13/14 R - Rnr. 16).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2016 - L 4 AS 592/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Grundsätzlich schließen sich eine vorläufige Leistungsbewilligung und ein dazu ergehender, auf § 45 SGB X gestützter Rücknahmebescheid, der bereits seinem Wortlaut nach endgültige Leistungsbewilligungen betrifft, aus (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015, Az.: B 14 As 31/14 R, juris RN 25; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 2015, Az.: L 2 AS 733/13, juris RN 30).
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